Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Hier findet ihr unsere AGB’s als PDF: AGB – Flat Sucks GmbH

Ergänzend dazu noch folgende Informationen sowie ein Auszug aus den AGB bezüglich der Stornierungsfristen für den Teilnehmer.

Informationspflichten gemäß §7 Abs. 1 RSV

Auf die sonstigen Informationspflichten gemäß den Ausübungsvorschriften für das Reisebürogewerbe (siehe insbesondere § 2 der Ausübungsvorschriften für das Reisebürogewerbe.
– BGBl. Nr. 401/1998 idgF.; im Internet abrufbar unter: www.ris.bka.gv.at) wird in diesem Zusammenhang hingewiesen.

Veranstalter: Reisebüro Flat Sucks GmbH
Gewerbeinformations-System Österreich, www.gisa.gv.at/abfrage, GISA-Zahl: 32815382

Gemäß der Reisebürosicherungsverordnung (RSV) sind Kundengelder bei Pauschalreisen des Veranstalters „Reisebüro Emprechtinger Markus“ unter folgenden Voraussetzungen abgesichert:
Die Anzahlung erfolgt frühestens elf Monate vor dem vereinbarten Ende der Reise und beträgt 10% des Reisepreises. Die Restzahlung erfolgt frühestens 20 Tage vor Reiseantritt – Zug um Zug gegen Aushändigung der Reiseunterlagen an den Reisenden. Darüber hinausgehende oder vorzeitig geleistete Anzahlungen bzw. Restzahlungen dürfen nicht gefordert werden. Anzahlungen bzw. Restzahlungen sind nur in dem Umfang abgesichert, in dem der Reiseveranstalter zu deren Entgegennahme berechtigt ist. Die Absicherungssumme wird vorrangig zur Befriedigung von vorschriftsmäßig entgegengenommenen Zahlungen verwendet.

Garant oder Versicherer:

RB Walding Ottensheim
4100 Ottensheim

Die Anmeldung sämtlicher Ansprüche ist bei sonstigem Anspruchsverlust innerhalb von 8 Wochen ab Eintritt einer Insolvenz bei

TVA-Tourismusversicherungsagentur GmbH
Baumannstrasse 9, 1030 Wien
+431362907744

vorzunehmen.

Allgemeines

Soweit in der Folge geschlechtsspezifische Formulierungen verwendet werden, beziehen sich diese auf Frauen und Männer gleichermaßen.

Soweit für Erklärungen oder sonstige Vertragshandlungen Schriftlichkeit vorgesehen ist, ist darunter nicht nur Schriftlichkeit im Sinn des § 886 ABGB, sondern jede andere geeignete Form, also auch Telefax, E-Mail, pdf-Dokument etc. zu verstehen, sofern der Erklärende/der Ersteller des Dokuments sowie der Inhalt der Erklärung/des Dokuments zweifelsfrei festgestellt werden können.

Minderjährige Teilnehmer

Die Teilnahme von Personen unter 14 Jahren (Minderjährige) setzt die schriftliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters voraus (Eltern, Elternteil, sonstiger gesetzlicher Vertreter). Als Zustimmung wird nur eine schriftliche Erklärung des gesetzlichen Vertreters akzeptiert.

Die Zustimmung ist dem Reisebüro bei Buchung zu übermitteln.

Liegt die Zustimmung nicht spätestens am Tag des Beginns der Veranstaltung vor, stellt dies einen wichtigen Grund dar, der das Reisebüro zum Vertragsrücktritt berechtigt.

Nachteile, die dem Teilnehmer daraus entstehen, dass er die Zustimmungserklärung nicht (rechtzeitig) übermittelt oder übergeben hat, gehen zu seinen Lasten.

Rücktritt vom Vertrag durch den Teilnehmer

Macht der Teilnehmer von diesem Recht Gebrauch, hat das Reisebüro Anspruch auf das vereinbarte Entgelt in der nachfolgenden Höhe:

Verwendung von Bildmaterial

Bei der Durchführung der Aktivität werden vom Guide oder einer vom Guide beauftragten Person allenfalls Foto- und/oder Filmaufnahmen gemacht. Auf den Aufnahmen ist möglicherweise der Teilnehmer abgebildet und als Person zu erkennen.

Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass derartiges Foto- und/oder Filmmaterial vom Guide auf der Internetseite www.flatsucks.at veröffentlicht wird. Der Teilnehmer ist darüber hinaus einverstanden, dass dieses Material für Werbezwecke, allen voran für die Präsentation der Aktivitäten in Social Networks (z.B. Facebook, Google+, Twitter, etc.) und Fachzeitschriften, sowie für die Anfertigung spezieller Werbemittel (Poster, Flyer, Marketingvideos etc.) verwendet wird.

Ist der Teilnehmer hiermit nicht einverstanden, hat er dies dem Reisebüro bzw. dem Guide ausdrücklich mitzuteilen.

Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Auf die gesamte Vertragsbeziehung zwischen dem Reisebüro und dem Teilnehmer ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden. Hiervon sind Rechtsvorschriften, die allenfalls auf die Rechtsordnung eines anderen Staates verweisen, etwa das UN-Kaufrechtsübereinkommen, ausdrücklich ausgenommen.

Für alle Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertrag zwischen dem Reisebüro und dem Teilnehmer ist ausschließlich das jeweils sachlich in Betracht kommende Gericht am Ort Innsbruck zuständig.

Die Bestimmungen des §14 KSchG bleibt hiervon unberührt.

Schlussbestimmungen

Ist eine Bestimmung aus den vorliegenden AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar, so berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit aller anderen Bestimmungen in den AGB.

Das Reisebüro und der Teilnehmer werden in diesem Fall die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine solche Bestimmung ersetzen, die der betreffenden Bestimmung nach ihrem Inhalt und Zweck möglichst nahe kommt.

Eine Aufrechnung des Teilnehmers mit eigenen Ansprüchen (Gegenforderungen), welcher Art auch immer, gegen Ansprüche des Reisebüros ist ausgeschlossen.